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Die Steurreform von 2017 brachte sehr umfangreiche Änderungen mit sich. Wir möchten an dieser Stelle lediglich die Punkt erwähnen, die einen Einfluss auf die Finanzierung von Wohneigentum hat.
Die Reform soll die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt berücksichtigen und das Angebot der Immobilien fördern.
Für Steuerzahler bis einschließlich 40 Jahren, die Obergrenze für den steuerlich absetzbaren Betrag für Bausparverträge verdoppelt. Er steigt von 672 auf 1.344 € jährlich pro Person im Haushalt.
Einzugsjahr und die 5 Folgejahre | Die 5 nächsten Jahre | Die folgenden Jahre | |
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Vor der Steuerreform von 2017 | 1.500 EUR | 1.125 EUR | 750 EUR |
Nach der Steuerreform von 2017 | 2.000 EUR | 1.500 EUR | 1.000 EUR |
Der Mietwert des Eigenheims verursachte bei der Bearbeitung der Steuererklärung einen hohen administrativen Aufwand und hatte keinen großen Einfluß. Er entfällt ab dem Steuerjahr 2017.
Steuerbefreiung von 50% der Mieteinnahmen aus der Vermietung von Gebäuden an zugelassene Organisationen wie die Agence Immobilière Sociale (AIS)
Quelle: steierreform.public.lu