Erinnerung an die neuen Maßnahmen 2024, die von der Regierung eingeführt wurden, um den Immobilienmarkt anzukurbeln

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Um eine gewisse Dynamik auf dem luxemburgischen Immobilienmarkt aufrechtzuerhalten, hat die Regierung Anreize geschaffen, die sowohl Erstkäufer als auch Investoren betreffen.

Ob Sie also als Käufer auf der Suche nach Ihrem Hauptwohnsitz oder als Investor auf der Suche nach Schnäppchen sind, diese Maßnahmen könnten Ihnen helfen, Ihr Projekt erfolgreich abzuschließen. Hier erfahren Sie mehr über die verfügbaren Hilfen.

Für Käufer eines Hauptwohnsitzes

Erhöhung des Bëllegen Akt

Gute Nachrichten für zukünftige Hausbesitzer! Der Betrag des Bëllegen Akt wurde für 2024 von 30.000 € auf 40.000 € pro Person erhöht. Diese erhebliche Erhöhung betrifft ausschließlich den Kauf eines Hauptwohnsitzes und stellt eine wertvolle Hilfe dar, um die Gesamtkosten des Kaufs zu senken. Da es nicht sicher ist, ob dieser Betrag im Jahr 2025 verlängert wird, ist es vielleicht an der Zeit, davon Gebrauch zu machen!

Höhere Obergrenze für absetzbare Zinsen

Der Steuervorteil wird auch durch die Erhöhung der Obergrenze für absetzbare Zinsen ausgeweitet. Nun kann jedes Haushaltsmitglied bis zu 4.000 € pro Jahr absetzen, vorher waren es 3.000 €. Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies eine Steuerersparnis von 12.000 € auf 16.000 € pro Jahr.

Außerdem steigen die Obergrenzen für absetzbare Zinsen nach sechs Jahren auf 3.000 € (von 2.250 €) und nach zehn Jahren auf 2.000 € (von 1.500 €), was dauerhafte Vorteile weit über das Jahr 2024 hinaus bietet.

Befreiung von der Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Wenn Sie Ihre Immobilie an den Fonds de Logement verkaufen, profitieren Sie nun von einer vollständigen Befreiung von der Besteuerung des Kapitalgewinns, einer bedeutenden Steuererleichterung beim Wiederverkauf.

Für Investoren

Neue Steuergutschrift

Auch die Investoren kommen nicht zu kurz. Es wird eine neue Steuergutschrift, der "Bëllegen Akt Investoren", in Höhe von 20.000 € pro natürlicher Person eingeführt. Dieser Kredit ist für Personen bestimmt, die im Rahmen einer Mietinvestition eine VEFA (Vente en l'Etat Futur d'Achèvement) kaufen. Die Bedingung: Die Wohnung muss mindestens zwei Jahre lang vermietet werden.

 

Beschleunigte Abschreibung

Die beschleunigte Abschreibung wird noch vorteilhafter. Der Satz steigt auf 6% über sechs Jahre für Immobilien, die im Rahmen eines VEFA gekauft und vermietet werden. Die jährliche Obergrenze für diesen Vorteil liegt bei 250.000 €, was einen erheblichen Steuerabzug ermöglicht.

Senkung des Steuersatzes auf den Veräußerungsgewinn

Der Steuersatz auf Kapitalgewinne aus Immobilien wird auf ein Viertel des Gesamtsteuersatzes gesenkt, d. h. etwa 10% statt 20%. Um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, muss man die Immobilie mindestens zwei Jahre lang behalten.

Befreiung der Besteuerung von Mieteinnahmen

Schließlich können Sie, wenn Sie Ihre Immobilie in die soziale Mietverwaltung geben, von einer 90%igen Steuerbefreiung für die erzielten Nettoeinkünfte profitieren - ein Anreiz zur Förderung der sozialen Vermietung.

Experten sagen voraus, dass diese Maßnahmen die Erholung des Immobilienmarktes beschleunigen könnten. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen, um von günstigen Bedingungen und einer umfangreichen finanziellen Unterstützung zu profitieren.

Für weitere Informationen zu diesen Steueranreizen wenden Sie sich bitte an uns. Das Jahr 2024 ist noch nicht vorbei und könnte das Jahr sein, in dem Sie Ihre Immobilienprojekte in die Tat umsetzen können.

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